Tempolimit-Schild gestohlen und geblitzt: Wird das Bußgeld trotzdem fällig?
Im Spätsommer 2024 meldeten sich mehrere Autofahrer bei der Polizei, nachdem sie auf der L22 bei Rostock-Hinrichshagen in Richtung Graal-Müritz geblitzt worden waren. Die Fahrer berichteten, dass sie keine Geschwindigkeitsbegrenzung bemerkt hätten. Eine Untersuchung ergab, dass das Schild, das die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzen sollte, gestohlen worden war.
Polizei rät Einspruch einzulegen
Die Polizei hat inzwischen ein Ersatzschild aufgestellt und rät betroffenen Autofahrern, gegen etwaige Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen. Dabei sollten sie Medienberichte, unter anderem vom NDR, als Beweismaterial sichern. Diese könnten im Einspruchsverfahren hilfreich sein. Die Hansestadt Rostock wurde über den Vorfall informiert, und die Polizei ermittelt wegen Diebstahls.
Bußgeldstelle will Ortskundigkeit prüfen
Ob trotz des fehlenden Schildes Bußgelder fällig werden, hängt vom Einzelfall ab. Der ADAC erklärte, dass ortskundige Fahrer möglicherweise zur Zahlung verpflichtet sind, da sie die Begrenzung kennen sollten. Bei ortsfremden Fahrern könnte das fehlende Schild jedoch eine wichtige Rolle spielen. Die Bußgeldstelle prüft derzeit jeden Fall individuell.