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Rechtsprechung im Verkehrsrecht

Bußgeldverfahren eingestellt: Wer trägt die Anwaltskosten?

20. März 2025, 13:41 Uhr

Richterhammer und gestapelte Münzen © Andrey_Popov/Shutterstock.com

Ein Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit – und das, obwohl man gar nicht gefahren ist? Genau das widerfuhr einem Mann, dessen Verfahren schließlich eingestellt wurde. Doch als es um die Anwaltskosten ging, wurde es brisant. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat nun entschieden: Die Staatskasse muss zahlen.

Richterhammer und gestapelte Münzen © Andrey_Popov/Shutterstock.com

Bußgeldbescheid trotz falscher Fahreridentität

Ein Mann erhielt einen Bußgeldbescheid über 143,75 Euro wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts. Doch als sein Anwalt die Akten prüfte, wurde schnell klar: Das Blitzerfoto zeigte eine völlig andere Person. Nach einem Einspruch landete der Fall vor dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek. Dort wurde das Verfahren zwar eingestellt – die Anwaltskosten sollte der Betroffene jedoch selbst tragen. Eine Begründung lieferte das Gericht nicht.

Hintergrund: Der Fall im Detail

Das Bundesverfassungsgericht sah darin einen Verstoß gegen das Willkürverbot (Az. 2 BvR 375/24).

Wer muss im Bußgeldverfahren die Kosten tragen?

Gerichte stellen Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht häufig ein, wenn der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann. Nicht selten müssen Betroffene ihre Auslagen, insbesondere die entstandenen Anwaltskosten, selbst tragen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun klargestellt, dass eine solche Kostenentscheidung nicht ohne Begründung getroffen werden darf.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtens. Ein Einspruch kann Erfolg haben, wenn:

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