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Bußgeldkatalog Stand 10/2024

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sie sind geblitzt worden und werden von einer zentralen Bußgeldstelle wie Kassel oder Karlsruhe zur Anhörung aufgefordert? Laut einer Studie* sind 56% der Messungen fehlerhaft. Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich einen Einspruch bevor Sie den Bogen ausfüllen oder eine Online-Anhörung wahrnehmen.

Bußgeldstellen mit Online-Anhörung

Bußgeldstelle Link zur Online-Anhörung Einspruch möglich
Zentrale Bußgeldstelle Bayern (Straubing/Viechtach) Keine Online-Anhörung möglich Kostenlos prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Baden-Württemberg (ZBS Karlsruhe) Online-Anhörung Karlsruhe Kostenlos prüfen
Bußgeldstelle Berlin Online-Anhörung Berlin Kostenlos prüfen
Bußgeldstelle Bielefeld Online-Anhörung Bielefeld Kostenlos prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg (Gransee) Online-Anhörung Brandenburg Kostenlos prüfen
Bußgeldstelle Düsseldorf Online-Anhörung Düsseldorf Kostenlos prüfen
Bußgeldstelle Frankfurt am Main Online-Anhörung Frankfurt Kostenlos prüfen
Bußgeldstelle Hamburg Online-Anhörung Hamburg Kostenlos prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Hessen (RP Kassel OWI21) Online-Anhörung Kassel Kostenlos prüfen
Bußgeldstelle Köln Online-Anhörung Köln Kostenlos prüfen
Bußgeldstelle Mecklenburgische Seenplatte (Demmin) Online-Anhörung LK Seenplatte Kostenlos prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz (ZBS Speyer) Online-Anhörung Rheinland-Pfalz Kostenlos prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Saarland (St. Ingbert) Online-Anhörung Saarland Kostenlos prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Sachsen-Anhalt (Magdeburg) Online-Anhörung Sachsen-Anhalt Kostenlos prüfen
Bußgeldstelle Stuttgart Online-Anhörung Stuttgart Kostenlos prüfen

Bußgeld-Studie

56%
aller Bescheide sind
fehlerhaft (VUT-Studie*)
* Quelle: VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG
Studie mit 14.783 Vorgängen im Zeitraum von April 2007 bis Januar 2013
Diagramm VUT Studie

Geblitzt worden? Jetzt kostenlos Einspruch prüfen!
Laut einer Studie* sind 56% der Messungen fehlerhaft.
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FAQs Anhörung im Bußgeldverfahren

Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben, können Sie zunächst prüfen, ob die Messung korrekt war. Geben Sie den Verstoß nicht frühzeitig zu, da Ihnen sonst Nachteile entstehen können. Mit Hilfe unseres Bußgeldchecks können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung einholen, ob es Hinweise auf Messfehler gibt.

Beim Ausfüllen des Anhörungsbogens sollten Sie darauf achten, keine falschen Angaben zu machen. Es ist ratsam, den Bogen sorgfältig zu prüfen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen, z.B. wenn Sie selbst nicht gefahren sind oder Sie Zweifel am Messergebnis haben.

Ja, viele Bußgeldstellen bieten die Möglichkeit, den Anhörungsbogen online auszufüllen. Dies erleichtert die Bearbeitung und Sie können sicherstellen, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig übermittelt werden.

Es besteht lediglich die Pflicht Ihre persönlichen Angaben zu korrigieren, falls diese unvollständig oder falsch sind (Name, aktuelle Adresse, Geburtsdaten). Wenn Sie den Anhörungsbogen nicht ausfüllen und zurücksenden, kann die Bußgeldstelle die Entscheidung für den Bußgeldbescheid nur auf Basis der vorhandenen Informationen treffen. Noch besteht die Chance, dass die Behörde Ihre Entscheidung korrigiert, z.B. wenn Hinweise auf Messfehler oder andere Formfehler vorliegen.

Häufige Messfehler bei Blitzern umfassen Messungen außerhalb des gültigen Messbereichs, undeutliche Blitzerfotos und fehlende oder fehlerhafte Messdaten. Diese Fehler können die Genauigkeit der Geschwindigkeitsmessung beeinträchtigen und einen Einspruch rechtfertigen.

Ja, wenn Sie die Vermutung haben, dass Messfehler vorliegen oder Angaben im Bescheid falsch sind oder fehlen, können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Es ist empfehlenswert, den Einspruch innerhalb der 14-tägigen Frist nach Erhalt des Bescheids einzulegen. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig und ist nicht mehr anfechtbar. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten eines Einspruchs zu bewerten.

Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, wird die Bußgeldstelle den Fall prüfen. Sie können zusätzliche Beweise einreichen und auf Messfehler hinweisen. Im besten Fall stellt die Bußgeldstelle das Bußgeldverfahren ein. In seltenen Fällen wird ein Sachverständiger hinzugezogen, um die Messung zu überprüfen. Falls der Einspruch abgelehnt wird, können Sie vor Gericht gehen.

Die Kosten für einen Einspruch können variieren. Die Erstberatung durch eine Kanzlei für Verkehrsrecht, wie bei der Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft, ist für Sie kostenlos. Sollten Sie die Kanzlei beauftragen, können Kosten für die anwaltliche Vertretung und eventuell anfallende Gerichtskosten entstehen. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten teilweise oder vollständig übernehmen.

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird und ein Einspruch nicht mehr möglich ist.

Nach dem Einspruch prüft die Bußgeldstelle den Bescheid erneut. Es kann zu einer Einstellung des Verfahrens, einer Bestätigung des Bußgeldbescheids oder einer gerichtlichen Entscheidung kommen. In einigen Fällen kann eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht stattfinden.
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