Sie sind an einer roten Ampel geblitzt worden (§132 Bkat)? Laut einer Studie sind 56% der Messungen fehlerhaft. Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Unsere Kanzlei für Bußgeldrecht hilft Ihnen ungerechtfertigte Punkte & Fahrverbote zu vermeiden.
Vorwurf | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
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Nur Haltelinie überfahren | 10 € | Nein | Nein | Kostenlos prüfen |
Rotlichtverstoß Fahrrad < 1 Sekunde | 60 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Rotlichtverstoß PKW/LKW < 1 Sekunde | 90 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
+ andere gefährdet | 200 € | 2 | 1 Mon. | Kostenlos prüfen |
+ mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Mon. | Kostenlos prüfen |
Rotlichtverstoß Fahrrad > 1 Sekunde | 100 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Rotlichtverstoß PKW/LKW > 1 Sekunde | 200 € | 2 | 1 Mon. | Kostenlos prüfen |
+ andere gefährdet | 320 € | 2 | 1 Mon. | Kostenlos prüfen |
+ mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Mon. | Kostenlos prüfen |
Ampel mit Grünpfeil Ohne anzuhalten nach rechts abgebogen | 70 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
+ andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 100 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
+ mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Probezeit
Wenn Sie während ihrer Probezeit eine rote Ampel überfahren, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.Punkte in Flensburg
Sowohl für einen Rotlichtverstoß mit einer Rotzeit von 0,1 Sekunden wird ein Punkt in Flensburg vergeben. Ab einer Rotzeit von über 1 Sekunde werden 2 Punkte in Flensburg eingetragen. Punkte für schwere Ordnungswidrigkeiten verjähren erst nach 5 Jahren.Rotlichtverstöße zählen zu den schwerwiegenden Verkehrsdelikten und werden entsprechend streng geahndet. Ein Verstoß kann zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverboten führen. Dennoch gibt es Umstände, unter denen ein Einspruch gegen diese Strafen Erfolg haben kann, insbesondere wenn Messfehler vorliegen oder gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt wurden.
Ein häufiger Fehler bei Rotlichtverstößen betrifft die Dauer der Gelbphase. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass die Gelbphase mindestens 3 Sekunden betragen muss, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h oder weniger beträgt. Bei höheren Geschwindigkeiten muss die Gelbphase entsprechend länger sein. Ist die Gelbphase zu kurz, kann dies ein Grund für einen erfolgreichen Einspruch sein.
Ein weiterer Aspekt ist die genaue Angabe der Rotzeit. Die Strafen unterscheiden sich, je nachdem, wie lange die Ampel bereits rot war, als sie überfahren wurde. Ein Verstoß innerhalb der ersten Sekunde (ein sogenannter "einfacher Rotlichtverstoß") wird weniger streng geahndet als ein Verstoß nach einer längeren Rotphase ("qualifizierter Rotlichtverstoß").
Technische Fehler bei der Messung können ebenfalls eine Rolle spielen. Dazu zählen etwa fehlerhafte Einstellungen des Messgeräts, ungenaue Zeitsynchronisation oder unzureichende Wartung und Kalibrierung der Messanlagen. Solche Fehler können die Messergebnisse verfälschen und als Grundlage für einen Einspruch dienen.
Eine Studie der Sachverständigengesellschaft VUT-Verkehr zeigt, dass in einer erheblichen Anzahl von Fällen technische und formale Fehler bei der Messung von Rotlichtverstößen vorkommen. Diese Erkenntnisse unterstreichen die Bedeutung einer gründlichen Prüfung der Messprotokolle.