Geschwindigkeitsüberschreitung Abstandsverstoß Rotlichtverstoß Handy am Steuer Blitzer & Messfehler Anhörung im Bußgeldverfahren Bußgeldbescheid: Das müssen Sie wissen Rechtliche Beratung im Verkehrsrecht News Kostenloser Bußgeldcheck

Rechtsprechung im Verkehrsrecht

Urteil LG Saarbrücken: Autofahrer haftet allein für Schaden wegen zu wenig Abstand

14. Februar 2025, 12:16 Uhr

Unfall wegen zu wenig Abstand zur geöffneten Autotür

Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden: Wer an einer geöffneten Autotür mit weniger als einem Meter Abstand vorbeifährt und einen Unfall verursacht, haftet allein für den Schaden. Dieses Urteil sorgt für mehr Klarheit im Straßenverkehr.

Unfall wegen zu wenig Abstand zur geöffneten Autotür

Landgericht Saarbrücken: Zu wenig Abstand führt zur Alleinhaftung

Im verhandelten Fall kollidierte ein Autofahrer mit einer geöffneten Fahrzeugtür eines am Straßenrand geparkten Autos. Der Halter des parkenden Fahrzeugs hatte die hintere Tür geöffnet, um das Auto zu beladen. Nachdem die erste Instanz die Schuld teilte, entschied das Landgericht Saarbrücken in der Berufung, dass der vorbeifahrende Fahrer allein haftet.

Hintergrund: Der Fall im Detail

Das Gericht betonte, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn der vorbeifahrende Fahrer einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter eingehalten hätte (LG Saarbrücken, Az.: 13 S 8/23).

Wie groß muss der Abstand zur geöffneten Autotür sein?

Grundsätzlich reicht ein Seitenabstand von etwa 50 cm zu parkenden Fahrzeugen aus. Doch wenn eine Fahrzeugtür bereits geöffnet ist oder sich eine Person im Türbereich befindet, müssen Autofahrer einen Mindestabstand von **mindestens einem Meter** einhalten.

Der vorbeifahrende Fahrer hätte laut Gericht erkennen müssen, dass die Tür geöffnet war und hätte entsprechend handeln müssen.

Wer haftet bei einem Unfall mit einer geöffneten Autotür?

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken verdeutlicht: Der vorbeifahrende Autofahrer trägt die volle Schuld, wenn er nicht genügend Abstand hält. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tür bereits geöffnet war oder gerade geöffnet wurde.

Wie sich Autofahrer schützen können:

Autofahrer müssen stets damit rechnen, dass eine Tür weiter geöffnet wird oder eine Person aussteigt. Wer dies missachtet, riskiert nicht nur Sachschäden, sondern auch Unfälle mit Personenschäden.

Bußgeld oder Haftungsfrage? Lassen Sie sich beraten!

Haben Sie eine Strafe wegen eines Abstandsverstoßes erhalten oder sind in einen Unfall verwickelt? Lassen Sie sich beraten, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Zu wenig Abstand gehalten? Jetzt kostenlos Einspruch prüfen!
Viele Bußgelder sind angreifbar – lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen.
Zum Bußgeld-Check
/news/urteil-abstand-zur-fahrertuer-wer-haftet