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Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle prüfen

Bußgeldkatalog Stand 01/2025

Bußgeldbescheid prüfen und Einspruch einlegen

Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle prüfen

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Laut einer Studie sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft, was in vielen Fällen einen Einspruch begünstigt. Hier finden Sie aktuelle Infos & Tipps im Umgang mit Fehlern, Fristen & Verjährung und können kostenlos einen Einspruch prüfen.


Häufige Fehler im Bußgeldbescheid

Kriterium Beschreibung Einspruch
Beweismittel Überprüfen Sie die vorgelegten Beweise, z. B. Blitzerfoto oder Messprotokolle. Kostenlos prüfen
Frist Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung eingelegt werden. Kostenlos prüfen
Formale Fehler Prüfen Sie auf formale Fehler wie unklare Angaben oder fehlerhafte Daten. Kostenlos prüfen
Messfehler Technische Probleme oder ungeeichte Geräte können die Messung ungültig machen. Kostenlos prüfen
Verjährung Nach einer bestimmten Frist kann der Bescheid nicht mehr vollstreckt werden. Kostenlos prüfen

Gründe für einen Einspruch

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist dann sinnvoll, wenn Fehler im Verfahren oder in den Beweismitteln vorliegen. Laut einer Studie* weisen über 56% der Bußgeldbescheide Mängel auf. Diese können dazu führen, dass der Bescheid ungültig wird oder angepasst werden muss.

Die häufigsten Gründe für einen Einspruch sind:

  • Formale Fehler: Unvollständige oder falsche Angaben, z. B. falsche Fahrzeugdaten, unklare Tatbeschreibung oder fehlende Rechtsmittelbelehrung.
  • Fehlerhafte Beweismittel: Unscharfe Blitzerfotos, unvollständige Messdaten oder fehlende Messprotokolle.
  • Technische Messfehler: Messungen mit ungeeichten Geräten, falsche Messpositionen oder Messungen außerhalb des gültigen Bereichs.
  • Verjährung: Wenn die Behörde den Bescheid nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erlässt (z. B. Verjährung nach § 31 OWiG).

Ein Einspruch ist insbesondere dann sinnvoll, wenn hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Die Prüfung durch eine spezialisierte Kanzlei kann dabei helfen, Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.

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Ablauf eines Einspruchs

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erfolgt in mehreren Schritten. Wichtig ist, dass Sie die 14-tägige Frist ab Zustellung des Bescheids einhalten. Der genaue Ablauf sieht wie folgt aus:

  1. Bußgeldbescheid prüfen: Analysieren Sie den Bescheid auf formale oder inhaltliche Fehler, wie unklare Tatbeschreibungen oder fehlerhafte Beweismittel.
  2. Einspruch einlegen: Reichen Sie den Einspruch schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle ein. Der Einspruch sollte klar formuliert und fristgerecht erfolgen.
  3. Beweise sichern: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, Fotos oder andere Beweismittel, die Ihre Argumentation stützen können.
  4. Prüfung durch die Behörde: Nach Eingang des Einspruchs prüft die Bußgeldstelle den Bescheid erneut. Im Idealfall wird das Verfahren eingestellt oder der Bescheid nochmal angepasst.
  5. Rechtliche Unterstützung: Eine spezialisierte Kanzlei für Verkehrsrecht kann Sie dabei unterstützen, Messfehler aufzudecken und Ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Falls die Bußgeldstelle Ihren Einspruch ablehnt, können Sie den Fall an das zuständige Amtsgericht weiterleiten lassen. Dort wird der Sachverhalt erneut geprüft.

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Gebühren im Bußgeldverfahren

Neben dem Bußgeld selbst fallen bei einem Bußgeldbescheid zusätzliche Gebühren und Auslagen an. Diese sind gesetzlich geregelt und können je nach Höhe des Bußgeldes variieren. Im Regelfall setzen sich die Gebühren wie folgt zusammen:

  • Bearbeitungsgebühr: Laut § 107 OWiG beträgt diese 5% des Bußgeldes, mindestens jedoch 25 Euro. Das bedeutet, dass bei geringfügigen Verstößen wie Parkdelikten, kleineren Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Vorfahrtsverstößen die Pauschale von 25 Euro erhoben wird.
  • Auslagen: Zusätzlich wird eine Pauschale von 3,50 Euro für die Zustellung des Bescheides per Post berechnet. Dies ergibt die bekannten Gesamtkosten von 28,50 Euro, die dem Bußgeldbetrag hinzugerechnet werden.

Erst bei Bußgeldern über 500 Euro wird die 5%-Regelung wirksam, sodass die Gebühren proportional zum Bußgeld steigen. Beispiel: Bei einem Bußgeld von 1.500 Euro betragen die Gebühren 75 Euro (5% des Bußgelds) zuzüglich der 3,50 Euro für die Zustellung.

Einspruchskosten: Legen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und gelangt der Fall vor Gericht, können zusätzliche Gerichtskosten anfallen. Diese liegen je nach Bußgeldhöhe zwischen 50 und 15.000 Euro, im Regelfall bei 10% des Bußgeldes. Beispiel: Für ein Bußgeld von 1.500 Euro entstehen Gerichtskosten von 150 Euro.

Wichtig: Sollten Sie durch den Einspruch einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens erreichen, trägt der Staat sämtliche Gerichtskosten. Wird der Bußgeldbescheid jedoch bestätigt, müssen Sie neben dem Bußgeld auch die Gerichtsgebühren übernehmen.

Bußgeldbescheid prüfen lassen

Bußgeldbescheid-Studie

56%
aller Bescheide sind
fehlerhaft (VUT-Studie*)
* Quelle: VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG
Die Sachverständigengesellschaft VUT-Verkehr untersuchte in einer Studie 14.783 Blitzermessungen über einen Zeitraum von sechs Jahren. In 56% der Fälle wurden Fehler gefunden, z.B. falsche Tatvorwürfe, Messfehler oder eine mangelhafte Beweisführung in der Bußgeldakte.
Diagramm VUT Studie

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Laut einer Studie* sind 56% der Messungen fehlerhaft.
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Häufige Fragen zum Bußgeldbescheid

§ 56 OWiG regelt, dass Sie vor Erlass eines Bußgeldbescheids die Möglichkeit haben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Die Anhörung dient dazu, Ihnen Gelegenheit zu geben, Fehler oder Missverständnisse zu klären. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.

Nach § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid bestimmte Inhalte aufweisen, darunter:
  • Die Tatbeschreibung
  • Angaben zur Beweislage
  • Die Höhe der Geldbuße
  • Rechtsmittelbelehrung
Formale Fehler können den Bescheid angreifbar machen.

§ 31 OWiG legt fest, dass eine Ordnungswidrigkeit verjährt, wenn die Bußgeldstelle den Bescheid nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Tat erlässt. Bestimmte Unterbrechungshandlungen, wie die Zusendung eines Anhörungsbogens, können die Verjährung jedoch hemmen.

Ein Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn Sie keinen Einspruch einlegen und die Einspruchsfrist von 14 Tagen nach Zustellung abläuft (§ 67 OWiG). Danach ist eine Anfechtung nur noch in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich.

Nach § 69 OWiG prüft die Bußgeldstelle den Bescheid erneut. Ist der Einspruch begründet, kann das Verfahren eingestellt oder der Bescheid geändert werden. Andernfalls wird der Fall an das zuständige Amtsgericht übergeben.
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