Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Laut einer Studie sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft, was in vielen Fällen einen Einspruch begünstigt. Hier finden Sie aktuelle Infos & Tipps im Umgang mit Fehlern, Fristen & Verjährung und können kostenlos einen Einspruch prüfen.
Kriterium | Beschreibung | Einspruch |
---|---|---|
Beweismittel | Überprüfen Sie die vorgelegten Beweise, z. B. Blitzerfoto oder Messprotokolle. | Kostenlos prüfen |
Frist | Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung eingelegt werden. | Kostenlos prüfen |
Formale Fehler | Prüfen Sie auf formale Fehler wie unklare Angaben oder fehlerhafte Daten. | Kostenlos prüfen |
Messfehler | Technische Probleme oder ungeeichte Geräte können die Messung ungültig machen. | Kostenlos prüfen |
Verjährung | Nach einer bestimmten Frist kann der Bescheid nicht mehr vollstreckt werden. | Kostenlos prüfen |
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist dann sinnvoll, wenn Fehler im Verfahren oder in den Beweismitteln vorliegen. Laut einer Studie* weisen über 56% der Bußgeldbescheide Mängel auf. Diese können dazu führen, dass der Bescheid ungültig wird oder angepasst werden muss.
Die häufigsten Gründe für einen Einspruch sind:
Ein Einspruch ist insbesondere dann sinnvoll, wenn hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Die Prüfung durch eine spezialisierte Kanzlei kann dabei helfen, Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.
Jetzt Gründe prüfen lassenDer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erfolgt in mehreren Schritten. Wichtig ist, dass Sie die 14-tägige Frist ab Zustellung des Bescheids einhalten. Der genaue Ablauf sieht wie folgt aus:
Falls die Bußgeldstelle Ihren Einspruch ablehnt, können Sie den Fall an das zuständige Amtsgericht weiterleiten lassen. Dort wird der Sachverhalt erneut geprüft.
Einspruch kostenlos prüfenNeben dem Bußgeld selbst fallen bei einem Bußgeldbescheid zusätzliche Gebühren und Auslagen an. Diese sind gesetzlich geregelt und können je nach Höhe des Bußgeldes variieren. Im Regelfall setzen sich die Gebühren wie folgt zusammen:
Erst bei Bußgeldern über 500 Euro wird die 5%-Regelung wirksam, sodass die Gebühren proportional zum Bußgeld steigen. Beispiel: Bei einem Bußgeld von 1.500 Euro betragen die Gebühren 75 Euro (5% des Bußgelds) zuzüglich der 3,50 Euro für die Zustellung.
Einspruchskosten: Legen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und gelangt der Fall vor Gericht, können zusätzliche Gerichtskosten anfallen. Diese liegen je nach Bußgeldhöhe zwischen 50 und 15.000 Euro, im Regelfall bei 10% des Bußgeldes. Beispiel: Für ein Bußgeld von 1.500 Euro entstehen Gerichtskosten von 150 Euro.
Wichtig: Sollten Sie durch den Einspruch einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens erreichen, trägt der Staat sämtliche Gerichtskosten. Wird der Bußgeldbescheid jedoch bestätigt, müssen Sie neben dem Bußgeld auch die Gerichtsgebühren übernehmen.
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