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56% der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft*.
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Einspruch einlegen und Strafe verhindern.
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aller Bescheide sind
fehlerhaft (VUT-Studie*)
Studie mit 14.783 Vorgängen im Zeitraum von April 2007 bis Januar 2013
Diagramm VUT Studie

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Beantworten Sie uns nur einige Fragen und übermitteln Sie uns gerne Ihr Schreiben der Bußgeldstelle.
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Wir prüfen Ihren Verstoß auf Messfehler und ermitteln Ihre Chancen für einen Einspruch.
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Stolle Rechtsanwälte

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„Wir decken Messfehler und helfen Ihnen ungerechtfertige Strafen zu vermeiden.“
Rechtsanwalt Ron Stolle
Ron Stolle, Rechtsanwalt

Wann lohnt sich ein Einspruch bei einer Blitzermessung?

Viele fest installierte Radarfallen sind veraltet. Aber auch moderne Laserblitzer, die überwiegend mobil eingesetzt werden, wie Poliscan Speed und Traffistar S350, sind anfällig für Messfehler oder speichern oft keine Messdaten. So kommt es häufig zu fehlerhaften Messungen oder nicht nachvollziehbaren Messergebnissen.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Bußgeldcheck um Ihre Chancen zu prüfen. Unsere auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei hilft seit mehr als 21 Jahren bundesweit bei der Abwehr von Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten und konnte bereits in über 38.000 Bußgeldverfahren helfen.

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Häufige Fragen

Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten oder werden als Zeuge befragt? Dann ist das der ideale Zeitpunkt einen Einspruch prüfen zu lassen. Unsere Kanzlei für Bußgeldrecht kann nach kurzer Ansicht des Behördenschreibens in der Regel schon abschätzen, ob es bei der Blitzermessung zu Fehlern gekommen ist.

Bei der Feststellung von Abstandsverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen werden zwar standardisierte Messverfahren eingesetzt - diese sind jedoch anfällig für Fehler. Die häufigsten Ursachen für Fehlmessungen sind u.a. Messungen außerhalb des gültigen Auswertebereichs, undeutliche Blitzerfotos sowie ungenaue Messdaten. Das kann dazu führen, dass Geschwindigkeit und Rotzeit zu hoch und ein Abstand zu niedrig angezeigt werden oder die Messung gar nicht zugeordnet werden kann. Außerdem speichern einige Blitzer keine Rohmessdaten, weshalb die Blitzermessung wegen fehlender Nachvollziehbarkeit häufig anfechtbar ist.

Wurden Sie geblitzt oder haben Sie eine andere Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, erhalten Sie in der Regel innerhalb von drei Monaten den Bußgeldbescheid per Post zugestellt. Darin ist unter anderem die Höhe des Bußgelds laut Bußgeldkatalog aufgeführt. Zusätzlich werden Sie auf mögliche Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot hingewiesen – abhängig von der Art der Ordnungswidrigkeit. Sie müssen diese Sanktionen jedoch nicht einfach akzeptieren, denn Sie haben das Recht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. Das bestimmt §67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

Die Einspruchsfrist beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids. Nach Erhalt eines solchen Dokuments sollten Sie es unbedingt auf mögliche Fehler überprüfen. Fehlen bestimmte Angaben oder sind diese inkorrekt, bestehen gute Chancen für einen erfolgreichen Einspruch.

Nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit, die Geldbuße zu bezahlen oder Einspruch einzulegen. Andernfalls kann ein Vollstreckungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Reagieren Sie also auf jeden fall zügig.

Theoretisch können Sie den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid auch ohne Anwalt durchführen. Allerdings kennen sich Verkehrsrechtsanwälte erfahrungsbedingt sehr gut mit möglichen Angriffspunkten aus. Ohne Anwalt müssen Sie außerdem die Akteneinsicht bei der zuständigen Bußgeldstelle vor Ort duchführen - oder in begründbaren Fällen bei der Polizeidienststelle in der nähe Ihres Wohnorts.

Die telefonische Erstberatung nach dem Absenden unseres Formulars ist komplett kostenfrei. Sollten Sie die Rechtsanwälte im Anschluss beauftragen, können Kosten entstehen, über deren Höhe Sie vorab informiert werden. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten komplett oder teilweise übernehmen.

Die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025

Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschwindigkeit

Aktuell

Die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit.

Bußgeld für Rotlichtverstoß

Rotlichtverstoß

Aktuell

Die Strafen für das Überfahren einer roten Ampel mit einer Rotphase unter und über 1 Sekunde.

Bußgeld für Abstandsverstoß

Abstandsverstoß

Aktuell

Die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für 5/10, 4/10 und 3/10 Abstand vom halben Tachowert.

Bußgeld für Handy am Steuer

Handy am Steuer

Aktuell

Die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für die Ordnungswidrigkeit Handy am Steuer.

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Aktuelle News für den Straßenverkehr

Ein Glas Alkohol und Pralinen © Natali Ximich/Shutterstock.com

Alkohol am Steuer: Gericht glaubt nicht an Pralinen- Ausrede

25. März 2025, 15:03

Ein Autofahrer wurde mit 1,32 Promille erwischt und behauptete, die Alkoholaufnahme sei durch Pralinen erfolgt. Das Amtsgericht Frankfurt hielt das für unglaubwürdig und verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr.

Richterhammer und gestapelte Münzen © Andrey_Popov/Shutterstock.com

Bußgeldverfahren eingestellt: Staatskasse zahlt Anwaltskosten

20. März 2025, 13:41

Ein Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit – und das, obwohl man gar nicht gefahren ist? Genau das widerfuhr einem Mann, dessen Verfahren eingestellt wurde. Auch die Anwaltskosten werden von der Staatskasse übernommen, wie das BVerfG entschied.

Ein Auto wird von einem Blitzer erfasst © r.classen/Shutterstock.com

Doppelt geblitzt: Wann droht nur eine Strafe?

12. März 2025, 15:13

Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass zwei zeitlich eng beieinander liegende Geschwindigkeitsüberschreitungen als eine Tat im Sinne des Doppelbestrafungsverbots gewertet werden können, z.B. wenn Autofahrer zweimal kurz hintereinander geblitzt werden.

Ein Fahrrad liegt seitlich abgestellt auf dem Asphalt einer Straße.

OOVG NRW: Behörden dürfen das Rad- und E-Scooter-Fahren nicht verbieten

05. März 2025, 14:29

Behörden dürfen Verkehrssündern, die keinen Führerschein haben, nicht das Fahren von Fahrrädern oder E-Scootern verbieten. Das hat ein Gericht in NRW entschieden und damit klargestellt, dass es dafür keine ausreichende Rechtsgrundlage gibt.

Ihr Kontakt zu Uns

Gerne erreichen Sie uns über unser Formular oder telefonisch unter

0211 – 93 885 – 1

Wir freuen uns, Ihnen bei Bußgeldangelegenheiten weiterhelfen zu können.

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