Mit dem Handy am Steuer geblitzt oder von der Polizei dabei beobachtet worden? Hier finden Sie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog und können kostenlos prüfen, ob ein Einspruch möglich ist.
Vorwurf | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|---|
Nutzung des Handys als Fahrer | 100€ | 1 Punkt | Nein | Kostenlos prüfen |
+ andere gefährdet | 150€ | 2 Punkte | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
+ mit Sachbeschädigung | 200€ | 2 Punkte | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
In der heutigen Zeit, in der Smartphones aus unserem Alltag kaum wegzudenken sind, hat sich ein neues Risiko im Straßenverkehr etabliert: das Handy am Steuer. Die Verlockung, während der Fahrt Anrufe zu tätigen, Nachrichten zu checken oder gar in sozialen Medien zu surfen, ist groß. Doch diese Ablenkung kann fatale Folgen haben. Nicht nur erhöht sich das Unfallrisiko drastisch, sondern es drohen auch empfindliche Strafen, die sich in den letzten Jahren deutlich verschärft haben.
Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über den aktuellen Bußgeldkatalog, die im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgesehenen Strafen, aktuelle Urteile und die Möglichkeiten, gegen erhaltene Strafen Einspruch einzulegen. Schließlich kommt es immer wieder zu fehlerhaften Vorwürfen.
Der Gesetzgeber hat die Regelungen zur Handynutzung am Steuer in den letzten Jahren verschärft, um der steigenden Anzahl an Verkehrsunfällen, die durch Ablenkung verursacht werden, entgegenzuwirken. Laut aktuellem Bußgeldkatalog werden Verstöße gegen das Verbot der Handynutzung am Steuer rigoros geahndet. Die Strafen reichen von Bußgeldern bis hin zum Fahrverbot. Ein Verstoß, also das Halten oder Benutzen eines elektronischen Geräts während der Fahrt, wird derzeit mit einem Bußgeld von 100 Euro belegt. Dies kann sich jedoch erhöhen, wenn durch die Handynutzung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar ein Unfall verursacht wird. In solchen Fällen können die Bußgelder bis zu 200 Euro betragen, zuzüglich Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot.
Besonders hervorzuheben ist, dass nicht nur klassische Handys, sondern alle elektronischen Geräte, die zur Kommunikation, Information oder Organisation genutzt werden können, unter das Verbot fallen. Dazu zählen beispielsweise Tablets, E-Book-Reader und Smartwatches. Selbst die kurze Bedienung des Geräts, wie das Drücken eines Knopfes oder das Wischen über den Bildschirm, gilt als Verstoß. Ausnahmen bestehen nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist.
Trotz der strengen Regelungen und Sanktionen gibt es Situationen, in denen Betroffene gegen Strafen wegen der Handynutzung am Steuer Einspruch erheben können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Umstände des Verstoßes unklar sind oder wenn der Fahrer nachweisen kann, dass keine tatsächliche Nutzung des Handys während der Fahrt stattgefunden hat.
Ein Einspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt des Bußgeldbescheids eingelegt werden. Es ist ratsam, hierfür die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn es um komplexere Fälle oder höhere Strafen geht.
Der Einspruch kann auf verschiedenen Gründen basieren, wie etwa der fehlerhaften Ermittlung der Tatbestände oder Verfahrensfehlern. Auch technische Aspekte, wie die Messfehler bei Blitzern, können eine Rolle spielen. In jedem Fall ist es wichtig, dass der Einspruch gut begründet und mit entsprechenden Beweisen untermauert wird. Ein erfolgreich geführter Einspruch kann zur Aufhebung oder Reduzierung der Strafe führen, allerdings sollte man sich der möglichen Risiken und Kosten eines Rechtsstreits bewusst sein. Das belegt auch eine Studie der Sachverständigengesellschaft VUT-Verkehr, die 14.783 Blitzermessungen auf technische Fehler untersuchte: